AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietwagen mit Chauffeur
1. Abschluss des Beförderungsvertrages
Mit der Anmeldung bietet der Auftraggeber, auch ohne Unterschrift und Anzahlung, den Abschluss eines Beförderungsvertrages unter Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen an. Der Vertrag kommt auf der Grundlage der folgenden Bedingungen mit der schriftlichen oder fernmündlichen Annahme durch den Auftragnehmer zustande.
2. Vergütung
Die Chauffeuranmietung sowie die Anmietung des Fahrzeuges beginnt und endet am Firmensitz des
Auftragnehmers. Berechnet wird der Einsatz des Fahrzeuges vom Abholort bis zum Zielort. Die An- und Abfahrt im Rhein-Main-Gebiet ist im Grundpreis enthalten, sofern diese den Umkreis von 40 km ab Frankfurt/Main nicht übersteigt.
3. Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese nicht aus.
4. Leistungen
Die Leistungen bestehen aus der Beförderung von Personen in unserem Mietwagen London Cab FX4 zu den bei Vertragsabschluss ausgemachten Zielen und Zeiten. Der Auftragnehmer bietet insbesondere Hochzeitsfahrten, Transferfahrten und Fahrten nach Kundenwunsch jeweils mit Chauffeur an.
Der Auftragnehmer versichert den verkehrssicheren Zustand der Fahrzeuge und deren regelmäßige Wartung. Zudem bemüht sich der Auftragnehmer stets um eine zur vollsten Zufriedenheit des Auftraggebers durchgeführte Fahrt. Eine spontane Auftragsverlängerung ist nur nach Absprache möglich.
5. Storno
Tritt der Kunde vom Mietwagenvertrag zurück oder nimmt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die vereinbarte Mietwagenfahrt nicht in Anspruch, kann der Auftragnehmer eine Stornierungsgebühr verlangen. Die Stornierung muss in jedem Falle schriftlich erfolgen.
Bei Stornierungen innerhalb von 30 Tagen bis > 48 Stunden vor Leistungsbeginn fallen 25% des vereinbarten Preises an. Erfolgt die Stornierung 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn hat der Kunde 50% des vereinbarten Preises zu zahlen. Bei weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn sind vom Kunden 75% des vereinbarten Preises zu zahlen. Wird der Auftragnehmer ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen.
6. Rücktritt durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer kann aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. Insbesondere bei unvorhersehbaren technischen Mängeln an den Fahrzeugen. Ebenfalls durch Umstände, die eine Gefährdung der zu befördernden Personen, des Fahrers oder der Fahrzeuge darstellen z.B. Witterungseinflüsse wie Eisglätte, Nebel oder Hagel oder durch andere Umstände,
Bei Rücktritt durch den Auftragnehmer sind geleistete Vorauszahlungen dem Auftraggeber unverzüglich zurück zu zahlen. Bei Rücktritt während des Auftrages werden nur anteilige Kosten fällig bzw. berechnet. Der Auftragnehmer haftet für keine Schäden, die aus einem Rücktritt vom Auftrag entstehen.
7. Höhere Gewalt
Sollte der Auftragnehmer einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzlichen Auflagen nicht erfüllen können, so hat der Auftraggeber wegen Einmaligkeit des Fahrzeuges keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Auftragnehmer versucht dem Auftraggeber ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen, sollte dieses nicht gelingen, erhält er eine evtl. geleistete Anzahlung zurück. Weitere Regresse gegenüber dem Auftragnehmer sind ausgeschlossen.
8. Beförderung
Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen der Automobile Landpartien GmbH oder des Chauffeurs zuwider oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Fahrers dar, ist der Auftragnehmer oder der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet der Auftragnehmer den vollen Fahrpreis.
9. Gesetzliche und vertragliche Haftungsbeschränkungen
Die Haftung ist grundsätzlich auf die Inanspruchnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Die Haftung der Auftragnehmers ist auf den dreifachen vereinbarten Leistungspreis beschränkt soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Für Schäden, die der Kunde am eingesetzten Fahrzeug verursacht, haftet er gesamtschuldnerisch. Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-und Beförderungsbedingungen bzw. Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der anderen Bestimmungen zur Folge.
11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird Offenbach am Main vereinbart.